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TÜV und AU

TÜV und AU Service in Mannheim

Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) sind gesetzlich vorgeschriebene technische Untersuchungen. Sie müssen regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die AU in die HU integriert. Dadurch fällt die AU-Plakette am vorderen Nummernschild weg. Die AU kann weiterhin in jeder AU zertifizierten Kfz-Werkstatt durchgeführt werden und dient somit als Vorlage bei der Hauptuntersuchung. Diese Hauptuntersuchung erfolgt grundsätzlich durch autorisierte Prüforganisationen wie z.B. TÜV und DEKRA. Wir arbeiten mit diesen Prüforganisationen zusammen. Ein zugelassener Kfz-Sachverständiger kommt auch zu uns in die Werkstatt um die HU durchzuführen.

Bremsenprüfstand auch für "Problemfälle"

Damit der TÜV überhaupt eine Untersuchung in der Werkstatt durchführen darf, muß ein geprüfter Bremsenprüfstand vorhanden sein. Wir erfüllen diese Voraussetzung  mit Bravour, weil wir auf unserem Bremsenprüfstand auch Fahrzeuge mit einer geringen Bodenfreiheit, also tiefergelegte Kraftfahrzeuge, prüfen können.

Hauptuntersuchung des Fahrzeugs - warum?

Kommt das Fahrzeug zur Vorstellung für die HU, wird eine Sicht,- und Funktionsprüfung, sowie eine Wirkungsprüfung am Fahrzeug durchgeführt. Es erfolgt somit eine Überprüfung der Verkehrssicherheit und die damit verbundene Einhaltung der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO). Technische Mängel an Fahrzeugen sind mit die häufigste Ursache von Unfällen. Dabei ist die Nachlässigkeit von Wartungsintervallen nicht zu vergessen. Die Hauptuntersuchung soll dazu beitragen Fehler rechtzeitig zu erkennen, um die Sicherheit im Straßenverkehr wieder zu erlangen. Durch die Zusammenführung von HU und AU wird ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

Festgestellte Mängel gleich beheben lassen

Werden bei der Prüfung erhöhte Abgaswerte festgestellt, so kann man unmittelbar mit der Ursachenforschung beginnen und diesen Mangel sofort abstellen lassen. Von der Soll-Vorgabe abweichende Abgaswerte können mit ein Grund für einen erhöhten Kraftstoffverbrauch sein. Ihr Vorteil: durch den TÜV festgestellte Mängel werden wir, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, in unserer Fachwerkstatt umgehend reparieren, dabei verwenden wir nur Original-Ersatzteile. Sind die Arbeiten erledigt und die Mängel beseitigt, erfolgt eine Nachkontrolle und die begehrte Plakette kann geklebt werden. Denn nur Fahrzeuge mit einer gültigen Plakette dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Sollten festgestellte Mängel einen größeren Zeitaufwand benötigen, haben Sie die Möglichkeit unseren Fahrservice in Anspruch zu nehmen.

Wann ist eine Hauptuntersuchung fällig?

Auf dem hinteren Nummernschild befindet sich die farbige Plakette mit dem Hinweis auf die Fälligkeit der Hauptuntersuchung. Man deutet die Plakette wie folgt: in der Mitte ist das fällige Jahr abzulesen, der dazugehörige Monat ist oben in der Mitte dargestellt. Schauen Sie in Ihren Kfz-Schein oder in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, auch dort ist der Fälligkeitstermin vermerkt. Im u.a. Beispiel ist die Fälligkeit der Hauptuntersuchung im Dezember 2015. Bei einem Neuwagen ist die erste HU nach drei Jahren fällig. Danach beträgt der Zeitraum alle zwei Jahre. Lassen Sie die HU immer rechtzeitig durchführen, da der Gesetzgeber, nach einer bestimmten Überziehungszeit ein Bußgeld vorsieht. Der Bericht zur HU und ein evtl. AU-Nachweis (falls gesondert durchgeführt) sind bis zur nächsten Fälligkeit durch den Kraftfahrer aufzubewahren. Wenn Ihr Fahrzeug „fällig“ ist, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei uns, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

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